
Fast jeder Totalitarismus der Neuzeit begann mit Juristen. Ob die Französische Revolution (1789-1799) mit dem Anwalt und führenden Jakobiner Maximilien Robespierre. Oder dem Advokaten, Justizminister und Leiter des ersten Wohlfahrtsausschusses, Georges Danton. Auch Wladimir Iljitsch Lenin, erster und oberster Bolschewist sowie Anführer der Oktoberrevolution 1917, war Jurist und Rechtsanwaltsgehilfe. Ebenso sein Bruder im Geiste, Fidel Castro, treibende Kraft der kubanischen Revolution (1958) und späterer Staatspräsident bzw. Diktator. Auch die unheilvolle Rolle der Juristen im sogenannten Dritten Reich ist hinlänglich bekannt. In seinem erstmals 1987 erschienen Buch »Furchtbare Juristen« behandelte der Autor Ingo Müller die Verbrechen der deutschen Justiz in der Zeit des Nationalsozialismus. Nach 1945 gab es kaum eine Hürde, die Übernahme eines NS-vorbelasteten Juristen in den Staatsdienst der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern. Aufsehenerregend war der Fall des damaligen Ministerpräsidenten Baden-Württembergs und ehemaligen NS-Marinerichters Hans Filbinger im Jahr 1978. Selbst in die DDR führte eine gerade Linie, eine Blutspur, vom niederträchtigsten aller Strafrichter, Roland Freisler, zur »Roten« bzw. »Blutigen Hilde« Benjamin. Die Juristin, Richterin und spätere DDR-Justizministerin fällte Anfang der 1950er Jahre in politischen Schauprozessen sogar Todesurteile. Die genaue Zahl, die Hilde Benjamin persönlich oder in ihrem Einflussbereich verhängte, sowie die detaillierte Fallrekonstruktion bleiben unter Historikern umstritten. Es gibt jedoch Hinweise, dass insgesamt in diesem Zeitraum mehrere Dutzend Todesurteile – Schätzungen liegen häufig im Bereich von 50 bis 60 Urteilen – ausgesprochen wurden.
Es scheint, dass dieser bösartige, fanatisierte Charakter des furchtbaren Juristen, nicht nur nicht ausgestorben ist, sondern offensichtlich im bunten, vielfältigen Deutschland des Jahres 2025 wieder fröhliche Urständ feiert.
Ist es schon wieder so weit?
Am Sonntag, dem 16.02.2025, wurde im Nachrichtenmagazin »60 Minutes« des US-Senders »CBS« eine Dokumentation über die Verfolgung der »Hassrede« bezichtigter Bürger ausgestrahlt. Das Fernsehteam der US-amerikanischen Journalistin Sharyn Alfonsi begleitete die Polizei im Morgengrauen bei einer Hausdurchsuchung wegen eines »rassistischen Posts« in sozialen Medien. Zeitgleich sollen deutschlandweit weitere rund 50 ähnlicher Razzien koordiniert stattgefunden haben. Die Journalistin berichtete nicht nur von Razzien in Privatwohnungen, bei denen Mobiltelefone und Computer der mutmaßlichen »Täter« als Beweismittel konfisziert wurden. Sie sprach auch mit den Staatsanwälten der niedersächsischen »Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet« in Göttingen: Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue, Leiter der Zentralstelle, sowie den Staatsanwälten Matthäus Fink und Svenja Meininghaus. Insbesondere Meininghaus ist berüchtigt für ihren Eifer zur Verfolgung angeblicher Hassverbrechen im Internet. Denn durch solche werde »nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen« angegriffen, sondern auch der »politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung«.
Des Weiteren erklärten die deutschen Juristen der amerikanischen Journalistin, dass in Deutschland in Sachen Beleidigung und »Volksverhetzung« die Meinungsfreiheit eingeschränkt sei. Online-Delikte würden häufig härter verfolgt und bestraft als von Person zu Person begangene Vergehen. Selbst das Weiterleiten mutmaßlich strafbarer Inhalte sei häufig strafbar.
Auf die Frage, wie die Beschuldigten mit dem Verlust ihrer privat oder beruflich oft unverzichtbaren technischen Geräte umgingen, antwortete Laue: »Sie sind schockiert«. Während er weiter ausführte, »es ist eine Art Bestrafung, wenn man sein Smartphone verliert. Es ist noch schlimmer als ein Bußgeld«, sieht man Fink und Meininghaus kichern und feixen (siehe: Berliner Zeitung). Da also ist er wieder: Der übereifrige Beamte, der anmaßend-selbstgefällige Kostgänger des Nettosteuerzahlers, der furchtbare Jurist.
Was kann charakterloser, was kann niederträchtiger und schäbiger sein als Juristen – Staatsanwälte – die sich über das Leid ihrer Opfer lustig machen, die über Bürger lachen, die sie zur frühen Morgenstunde, vor jedem Gerichtsurteil vorauseilend bestrafen?
Die bleierne Zeit, in der sich Deutschland seit mindestens zwei, drei Dekaden befindet, die Paralyse des gesamten Systems, des Systems »unsere Demokratie«, die totale Erstarrung des Alltagslebens und der geistige Stillstand des Landes wird durch nichts so verkörpert, wie durch die Figur des Juristen, insbesondere des Staatsanwalts und des Richters.
Es muss aufgeräumt werden mit einer Justiz, für die Svenja Meininghaus, Matthäus Fink und Frank-Michael Laue, stellvertretend stehen. Es muss endlich die Möglichkeit geschaffen werden, Machtmissbrauch durch Politiker, Beamte und sonstige Behördenvertreter strafrechtlich zu ahnden. Etwa durch die neu zu schaffende Funktion unabhängiger, turnusmäßig zu wählender Bürgeranwälte als unabhängige Ankläger gegen Politiker, Beamte, Richter, Staatsanwälte und Professoren auf Grundlage der Verursacherhaftung. So, wie in 43 Bundesstaaten der USA sich Staatsanwälte, die »State attorneys general«, der Wahl für eine jeweils vierjährige Amtszeit durch das Volk zu stellen haben, sollten auch Richter und Staatsanwälte in Deutschland durch die Bürger gewählt werden. Für jeweils vier oder höchstens sechs Jahre. Um endlich den Machtmissbrauch dieser vom Volk abgekoppelten Kaste sich selbstherrlich dünkender Priester zu beschneiden.
Im Übrigen, zum Genotyp des gemeinen Juristen hatte Ludwig Thoma bereits 1901 alles gesagt: »Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande. Er kümmerte sich nicht um das Wesen der Dinge, sondern ausschließlich darum, unter welchen rechtlichen Begriff dieselben zu subsummieren waren. … Er bekam im Staatsexamen einen Brucheinser und damit für jede Dummheit einen Freibrief …« (aus: Der Vertrag).
Anmerkung: Der Titel bezieht sich auf das Gedicht Todesfuge von Paul Celan (1920-1970).
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